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Konditionen für das Marketingcampus!                     

Wir wissen, das nervt. Muss aber trotzdem sein. Spielregeln eben. Denn wir vermitteln wissen, tun dies gerne und lebhaft... aber es braucht halt leider hat Strukturen. Ein Teil davon ist dies hier. Unsere Konditionen...

1.) swimac swiss marketing academy GmbH verpflichtet sich, die schulischen Leistungen gemäss Ausschreibung entsprechend so einzuhalten und umzusetzen und ist bestrebt, nach bestem Wissen und Gewissen die Schüler durch den Schulstoff zu führen und auf die Prüfungen vorzubereiten. Eine Garantie für ein Bestehen von Prüfungen gibt es nicht. Weder für eidgenössische noch interne Diplom-Prüfungen. Wird eine Prüfung nicht bestanden, so ist die Schule nicht automatisch verpflichtet, den Schüler nochmals in den nächsten Lehrgang aufzunehmen. Auch nicht unter Kostenfolge.

2.) Die in der Ausschreibung der Kurse angegebene Unterrichtsstundenzahl ist das Minimum, weitere Kursstunden werden den Schülern zusätzlich ohne Kostenfolge zuteil, sofern die Schulleitung in Absprache mit den Lehrern dies für nötig erachtet. Von Schülern gewünschte Zusatzstunden oder Privatlektionen gegen Aufpreis können in Absprache mit der Schulleitung jederzeit vereinbart werden.

3.) Das Schulmaterial, welches abgegeben wird, ist im Schulgeld inbegriffen und reicht vom Inhalt her für das Abdecken der Anforderungen der Prüfungsleitlinien.

4.) Die Kursanmeldung gilt als definitiv und ist unkündbar. Es werden innerhalb der Kurse auch keine einzelnen Positionen rückerstattet (z.Bsp. durch Nichtteilnahme am Unterricht oder an einem Seminar). Die Pauschalbeträge gelten für das gesamte Angebot.

5.) Nichtteilnahme am Unterricht oder dessen Abbruch entbindet nicht von der Zahlung der Schulgelder, bzw. von den vereinbarten Teilzahlungen.

6.) Die Kursgeldzahlung erfolgt an swimac swiss marketing academy GmbH innert 30 Tagen nach Rechnungserhalt. Die Zahlung der Kurskosten hat spätestens am ersten Schultag erfolgt zu haben.

7.) Bei Kursgeld-Ratenzahlung ist die erste Rate nach Anmeldung und Erhalt der Rechnung sofort, die zweite Rate bis zum ersten Monat des Schulbetriebes zu leisten, anschliessend monatlich bis zum 3. Tag des Monates. Bei Ratenzahlung beträgt der prozentuale Zuschlag je nach Kurslänge fünf bis dreizehn Prozent des Kursgeldes.

8.) Bei Exkursionen, Ausflügen oder Reisen als Schüler von swimac swiss marketing academy GmbH ist die Versicherung immer Sache der Schulteilnehmer. Dies gilt auch für den NETWORKmember-Club.

9.) Gerichtsstand ist Zürich.